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Sozialumzüge / Hartz4-Umzüge in Berlin

Erstattung von Umzügen und Kosten durch das Amt

Sozialumzüge Berlin
Sozialumzug Berlin

Wenn einem das Leben sowieso gerade schon etwas schwerer mitspielt, dann möchte man sich gerne jede weitere Art von Streß vermeiden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz4 oder anderen Sozialleistungen gelten auch bei Umzügen teilweise besondere Regeln.

In diesen Fällen können die Kosten eines Sozialumzuges (auch Arbeitsamtsumzug, Hartz4-Umzug, Amtsumzug) häufig per Antrag beim Amt geltend gemacht werden. Dies muss aber mittels geeigneter und formgerechter Angebote von Umzugsunternehmen im vorhinein geschehen.

UNSER TIPP: Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung mit Sozialumzügen/Hartz4-Umzügen. Wir helfen Ihnen dabei, daß Ihr Antrag auch beste Chancen hat angenommen zu werden.

Sozialumüge in Berlin mit den Profis

Melden Sie sich bei uns und wir machen Ihnen nach einem Besichtigungstermin ein passendes Angebot. Im Fall der Zusage rechnen wir direkt mit dem Amt ab und Sie haben Ruhe vor anstrengenden Formalitäten. Und selbstverständlich gilt auch bei Sozialumzügen immer unser Qualitätsversprechen.

Sozialumzüge Berlin

  • Schnelle, faire und formgerechte Angebote
  • Fachgerechte Demontage und Montage von Mobiliar und Hausrat
  • Einrichtung von Parkverbotszonen / Halteverbotszonen im Stadtgebiet Berlin (andere Städte auf Anfrage)
  • Verpackungsservice
  • Kauf oder Anmietung von Umzugsmaterial (Umzugskartons, Möbellifte, Sackkarren,...)
  • Installation von elektronischen Kleingeräten
  • Einlagerung von Hausrat und Mobiliar
  • Entsorgung von Sperrmüll
  • Renovierungs- und Aufräumarbeiten

Interessiert an unserem Sozialumzug?
Rufen Sie am besten bei uns an und wir erklären Ihnen alle Einzelheiten persönlich.
Tel.: 030/69520778 • Mobil: 0163/8677315



Häufige Fragen zum Thema Sozialumzug Berlin

  • Wer kann Umzugsleistungen beim Amt beantragen?

    Die Übernahme von Umzugskosten kann von ALG-2 Beziehern unter bestimmten Gründen beantragt werden. Zu diesen zählen etwa Kündigung durch den Vermieter, nach einer Scheidung oder auch bei anstehendem Familienzuwachs. Die Übernahme muss aber immer durch das Amt bestätigt werden, bevor Sie mit den eigentlichen Vorbereitungen für den Umzug beginnen können.

  • Welche Kosten kann die ARGE übernehmen?

    In der Regel unterstützt das Amt einen selbst organsierten Umzug finanziell. Viele Ausnahmen wie Krankheit oder hohes Alter sorgen aber in der Praxis dafür, dass auch die Beauftragung eines normalen Umzugsunternehmens sehr häufig bezahlt wird. Sie müssen allerdings die Kosten möglichst gering halten und daher mindestens 3 Kostenvoranschläge einholen.

  • Wie komme ich schnell an einen Kostenvoranschlag?

    Mit unserer praktischen Umzugsgutliste geben Sie uns schnell und unkompliziert alle Informationen, die wir für eine Kalkulation brauchen. Bei Unklarheiten fragen wir natürlich aber immer nach oder kommen auch gerne zu einem Vor-Ort-Termin vorbei.

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