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Umzug oder Zwischenlagerung wegen Wasserschaden

Schnelle Hilfe bei großen Problemen

Umzug Zwischenlagerung wegen Wasserschaden
Umzug / Zwischenlagerung wegen Wasserschaden

Ein Wasserschaden im Haus oder der Wohnung ist ärgerlich und führt in der Regel zu einem hohen Aufwand an Schreibkram, Telefonaten und nicht zuletzt auch zu einem Auszug in eine Übergangswohnung oder zu einer Teilräumung, damit die Trocknungs- und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden können.

Dann müssen die Möbel, sofern sie noch zu retten sind, zwischengelagert werden. Egal ob vollständiger Umzug oder eine Teilräumung mit Zwischenlager, beide Varianten sind nervenaufreibend und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.


Es gilt zu klären:
Durch was/wen ist der Wasserschaden entstanden und wer kann i.d.R. belangt werden?

  • Geschah dies aufgrund höherer Gewalt (Sturm etc.)?
  • Durch fahrlässiges Handeln vom Vermieter/Besitzer?
  • Durch Fehlverhalten eines anderen Mieters?
  • Durch eigenes Fehlverhalten?

Je nachdem, welche Variante vorliegt, treten verschiedene Versicherungen (vorausgesetzt, sie wurden rechtzeitig abgeschlossen) ein.

Bei höherer Gewalt (Bspw. Sturm) ist es in der Regel die Gebäudeversicherung. Bei Fehlverhalten durch einen anderen Mieter, wäre es die Hausratversicherung.

Egal wie der Fall liegt, Sie sollten in jedem Fall umgehend tätig werden.

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Was tun bei einem Wasserschaden?

  • Wenn Sie den Wasserschaden zuerst entdecken, ist der Vermieter/die Hausverwaltung umgehend zu informieren.
  • Teilen Sie genau mit, was sie hierzu wissen, damit die Ursache schnell erfasst werden kann.
  • Evtl. haftende Versicherungen müssen informiert werden, um die Kostenübernahme zu klären.
  • Sachstandsaufnahme, ob ein weiteres Bewohnen der Wohnung/des Hauses möglich ist oder ob eine Übergangswohnung/Hotel/Pension angemietet werden muss.
  • Ggf. informieren diverser Anbieter (Internet, Telefon, Strom) sowie des Arbeitsamtes/JobCenters, dass ein vorübergehender Auszug notwendig ist.
  • Auch das Einwohnermeldeamt muss informiert werden

Kein Umzug notwendig -> Eine Zwischenlagerung ist ausreichend

Wenn nur ein Teilbereich der Wohnung oder des Hauses betroffen ist, ist in der Regel das Verbleiben in der Wohnung/im Haus weiterhin möglich. Da jedoch selten genügend Platz in den eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung steht, muss das „überschüssige“ Mobiliar auswärts eingelagert werden. Hierfür können Sie eine Umzugsfirma beauftragen.

Gern können Sie uns diesbezüglich Kontaktieren. Entweder Telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Besichtigungen vor Ort sind kostenlos möglich. Sobald alle Vertrags-Formalitäten erledigt sind und die Kostenübernahme von der Versicherung/der Hausverwaltung bestätigt ist, erfolgt zum vereinbarten Termin die Abholung des Lagergutes. Auf Wunsch, können auch Möbel demontiert werden und Kartons gepackt werden.

Wie groß der Umfang der Arbeiten tatsächlich sein darf, müssen Sie im Vorfeld mit der entsprechenden Versicherung/Verwaltung abklären.

Sobald die Trocknungs- und Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind, geben Sie uns eine Rückmeldung. Sodann kann die Auslagerung und Auslieferung geplant werden. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt bei der zuständigen Stelle.

Der Umzug in eine Übergangswohnung ist notwendig

Wenn ein Verbleib in der Wohnung/dem Haus während der Renovierungsarbeiten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Muss schnell eine Übergangswohnung, ein Hotel oder eine Pension her.

Inwiefern die entsprechenden Übergangsmöglichkeiten sinnvoll erscheinen, hängt von der Dauer der Arbeiten ab und inwiefern welche Partei die Kosten trägt/tragen muss.

Bei nur kurzen aber umfangreichen Renovierungsarbeiten, ist wohl eine Übergangswohnung weniger sinnvoll, sondern eher die Anmietung eines Hotelzimmers/einer Pension und die Zwischenlagerung des Wohnungsinhalts, wie oben beschrieben.

Sofern jedoch die Arbeiten über einen längeren Zeitraum geplant werden müssen, ist der Umzug in eine Ausweichwohnung notwendig. Ob Sie selbst eine Wohnung suchen müssen oder Ihnen eine gestellt wird, hängt von der entsprechenden Partei und der Rechtslage ab.

In jedem Fall ist jedoch klar, dass der Wohnungsinhalt (sofern er noch zu retten ist) umgezogen werden muss. Auch hier klären Sie bitte mit der entsprechenden Stelle, welche die Kosten tragen muss, in welchem Umfang die Kosten akzeptiert werden. Sobald Sie diese Information haben, suchen Sie ein entsprechendes Umzugsunternehmen. Gern können Sie uns auch diesbezüglich kontaktieren.

Telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail sind wir gerne für Sie da. Besichtigungen vor Ort sind auch hier selbstverständlich kostenlos.

Wichtig! Erst wenn Ihnen die schriftliche Kostenübernahme vorliegt, beauftragen Sie das Umzugsunternehmen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Sobald Ihnen die schriftliche Kostenübernahme vorliegt, können Sie einen Umzugstermin vereinbaren.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Umzugsunternehmen und der entsprechenden Stelle. Ggf. ist hier eine Abtretungserklärung durch Sie erforderlich.

Was ist eine Abtretungserklärung?

Manche Institutionen rechnen direkt mit dem Kunden ab.

Das bedeutet, dass der Kunde den Auftrag durch das entsprechende Umzugsunternehmen durchführen lässt, den Rechnungsbetrag selbst bezahlt und sich im Nachgang das Geld von der Versicherung/Hausverwaltung zurück holt.

Um das Ganze zu vereinfachen gibt es die Abtretungserklärung. In dieser wird schriftlich festgehalten, dass der Kunde an die Umzugsfirma den Vorgang der Abrechnung abtritt. Somit muss dieser nicht in Vorkasse gehen, erhält dafür jedoch nicht den Rechnungsbetrag auf seinem Konto, sondern dieses Geld muss direkt an die Umzugsfirma und das Konto, welches in der Rechnung zu finden ist, ausgezahlt werden.

Sollten Sie einen Wasserschaden zu beklagen haben, stehen wir Ihnen sehr gern unterstützend zur Seite.

Hier finden Sie unsere diversen Kontaktmöglichkeiten.
Hier können Sie direkt eine Umzugsgutliste ausfüllen und übersenden.

Hinweis:


Alle vorangegangen Ausführungen sind nur Anregungen und keine rechtskräftigen Aussagen. Informieren Sie sich in jedem Fall vollumfänglich und/oder kontaktieren vorsorglich einen Anwalt, sollte Ihre rechtliche Situation nicht klar sein oder berücksichtig werden.



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